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So funktioniert die THG-Prämie:

E-Auto

Du besitzt ein E-Auto
oder ein anderes E-Fahrzeug

CO2 sparen

Du verringerst den CO2-Ausstoß und trägst so aktiv zum Klimaschutz bei. Dies kannst Du Dir im Rahmen der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) vergüten lassen.

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Hier geht's zu Deinen Prämien:

E-PKW
Klasse M1

200 

netto pro E-PKW

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E-Leichtnutzfahrzeuge
Klasse N1

300 

netto pro E-LNF

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E-Busse
Klasse M3

7.200 

netto pro E-Bus

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Andere E-Fahrzeuge
Sonstige Klassen

200 

netto pro E-Fahrzeug

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Ablauf:

Registrierung

Du gibst Deine vollständigen Daten ein und lädst die Vorderseite Deines Fahrzeugscheins hoch. Damit registrierst Du Dich für die Prämie.

Registrierung

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Prüfung & Bündelung

Wir prüfen jetzt Deine Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bündeln alle Registrierungen.

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Handel

Wir melden regelmäßig die Registrierung an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate werden anschließend an Mineralölkonzerne gehandelt.

Handel

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Auszahlung

Nach erfolgreicher Vermarktung erhältst Du Deine Prämie.

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Privatkunde Firmenkunde

Umsatzsteuer

Es wird festgehalten, dass die Abrechnung der THG-Vergütung im Rahmen des Gutschriftsverfahrens gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG vom Leistungsempfänger erfolgt. Bitte teile uns daher nachfolgend mit, welcher umsatzsteuerliche Status für Dich bei dieser Vergütung zutreffend ist. Die umsatzsteuerliche Beurteilung ist für die Auszahlung maßgebend und an Deine Angabe geknüpft. Bei Fragen zu Deinem umsatzsteuerlichen Status wende Dich bitte an Deinen steuerlichen Vertreter oder an das für Dich zuständige Finanzamt.
Zusätzliche Bestimmung
Es besteht für den Leistungserbringer die Verpflichtung, Änderungen der umsatzsteuerlichen Verhältnisse (z.B. Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer) unverzüglich dem Leistungsempfänger mitzuteilen. Eine eventuell unberechtigt ausgewiesene und vom Leistungsempfänger bezahlte Umsatzsteuer wird vom Leistungserbringer an den Leistungsempfänger umgehend zurückbezahlt.

Bankverbindung

Fahrzeugschein

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kopie des Fahrzeugschein als Nachweis für Dein Elektrofahrzeug einzureichen. Deine Daten sind bei uns sicher und werden ausschließlich für diesen Zweck genutzt. Bitte achte bei dem Bild/der Kopie darauf, dass alles gut lesbar und nichts abgeschnitten ist - wir haben hier ein Beispiel für Dich hinterlegt. Ein reines Batterie-Elektrofahrzeug erkennst du in der KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) am Feld 10 mit dem Wert 0004.

Es ist darauf zu achten, dass die Zulassungsbescheinigung ausschließlich auf neutralen Hintergründen (z. B. weiße Oberflächen/Scanner-Hintergrund) eingereicht wird. Farbliche, gemusterte oder Hintergründe mit realen Alltagssituationen sollten demnach vermieden werden. Wir bitten darum, die Zulassungsbescheinigung möglich korrekt ausgerichtet einzureichen (Scan/Kopie nicht auf dem Kopf stehend oder seitlich gedreht).


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Bist Du Maschinenring-Mitglied?

Bist du Betreiber eines öffentlichen Ladepunkts?

ANMELDUNG UND VORAUSSETZUNGEN

Eingetragene Halter von reinen Elektrofahrzeugen (Ziffer 0004 im Feld 10 oder Elektro im Feld P.3 des Fahrzeugscheins). Sowohl Firmen als auch Privatpersonen können teilnehmen, solange sie im Fahrzeugschein als Inhaber eingetragen sind.

Hybridfahrzeuge sind leider nicht berechtigt eine THG-Vergütung zu erhalten. Entscheidend ist die Ziffer 0004 im Feld 10 des Fahrzeugscheins.

Nein, ein Ökostromvertrag ist nicht notwendig.

Nein, es reicht, wenn Du zum Antragszeitpunkt der eingetragene Halter bist. Allerdings kann es sein, dass die Quote für Dein Fahrzeug bereits gemeldet wurde, solltest Du das Elektrofahrzeug gebraucht gekauft haben.

Du kannst beliebig viele Fahrzeuge bei denen Du oder Deine Firma als Halter eingetragen sind, registrieren.

Nein, wir vergüten alle Halter von Elektrofahrzeugen. Das ist für alle Beteiligten von Vorteil. Denn umso größer die gemeldeten Mengen sind desto besser sind die Preise, die wir mit den Mineralölkonzernen verhandeln können.

Aktuell (Stand Dezember 2022) kannst Du Dein Elektrofahrzeug für das Jahr 2022 registrieren. Das ist voraussichtlich noch bis 31.12.2022 möglich. Fahrzeughalter, die sich im Jahr 2022 registriert haben, erhalten von uns bis Mitte Januar 2023 automatisch ein Folgeangebot.

Registrierst Du Dein Fahrzeug im Jahr 2023 vermarkten wir Dein Fahrzeug zu den angegebenen Konditionen für das Jahr 2023. Eine Vergütung für beide Jahre ist nur bis voraussichtlich 31.12.2022 möglich.

Nein. Du kannst Elektrofahrzeuge unabhängig von ihrem Alter registrieren solange sie auf Dich zugelassen sind und Du einen gültigen Fahrzeugschein hast. Die Prämie gilt nicht nur für Neufahrzeuge.

Leasingfahrzeuge können auch angemeldet werden. Entscheidend ist, dass Du als Halter im Fahrzeugschein Deines geleasten Fahrzeugs eingetragen bist.
NOTWENDIGE DATEN

Wir benötigen eine Kopie (Vorderseite) Deines Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Wir benötigen den Namen des Kontoinhabers und die IBAN und BIC.

Wir benötigen mindestens Deine E-Mail-Adresse damit wir Dich jederzeit kontaktieren können. 

Ja, ohne Fahrzeugschein kann Dein Fahrzeug nicht beim Umweltbundesamt angemeldet werden. Manche Fahrzeuge, wie beispielsweise E-Roller bis 45 km/h sind im Normalfall zulassungsbefreit und erhalten deshalb keine Fahrzeugpapiere. Hier kannst Du als Halter versuchen bei den Zulassungsbehörden eine sogenannte „Freiwillige Zulassung“ inklusive Fahrzeugschein zu erhalten. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass während und nach der Anmeldung zusätzliche Kosten, wie etwa von Seiten Deiner Versicherung, auf Dich zukommen können.
VERGÜTUNG

Nein, die Registrierung ist für Dich kostenlos.

Die Vergütung erfolgt einmal jährlich für das registrierte Kalenderjahr.

Die Vergütung erfolgt, nachdem wir die Mengen vermarktet haben.

Es gilt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Vergütung zum Zeitpunkt der Registrierung. Bei weiteren neuen Registrierungen kann es aufgrund von Schwankungen am Markt zu Anpassungen der Vergütungshöhe kommen.

Über eine Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums wurde am 16.05.2022 bekanntgegeben, dass die Vergütung für reine Privatfahrzeuge einkommenssteuerfrei ist. Die Versteuerung bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen oder bei anderweitiger unternehmerischer Nutzung kann je nach Fall abweichen. Hier kann das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll sein.

Bei der Ausschüttung der Vergütung kann es notwendig sein, dass Fahrzeughalter mit Pflicht zur Umsatzsteuerausweisung (in der Regel Firmen) eine Bruttosumme inklusive Umsatzsteuer erhalten. Diese entfällt bei Privatpersonen, Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Vergütung pro E-Fahrzeug hängt davon ab, wie viel CO2 durch das Fahrzeug eingespart wird. Hierzu veröffentlicht das Umweltbundesamt jedes Jahr neue Zahlen. Während im Jahr 2022 noch etwa 864 kg CO2-Einsparung pro Elektro-PKW angesetzt werden konnten sind dies im Jahr 2023 nur noch 704 kg. Somit ergibt sich ein Rückgang von etwa 20%.  Die Neubewertung des Umweltbundesamtes ist darauf zurückzuführen, dass in Deutschland der Anteil CO2-sparenden Atomstroms zugunsten von mehr Kohlestrom reduziert wurde. Der deutsche Strommix wurde folglich „dreckiger“. Somit mussten wir die Vergütung für das Jahr 2023 anpassen.
ALLGEMEINES

Die Mineralölkonzerne können tatsächlich durch den Kauf von THG-Quoten Strafzahlungen zuvorkommen und damit Kosten einsparen. Allerdings kann die Bundesregierung am Jahresende die übriggebliebenen THG-Mengen, welche nicht vermarktet wurden, versteigern. Dadurch würden die Quoten ebenfalls bei den Mineralölkonzernen ankommen und der Staat würde die Erlöse einbehalten. Bei einer Vermarktung über die Maschinenringe Deutschland GmbH bekommst Du die Vergütung für Dein Fahrzeug selbst und kannst dazu beitragen die Preise für die Mineralölkonzerne hoch zu halten.

Nein, Du bleibst weiterhin Eigentümer deines Fahrzeugs. Dir entstehen durch die THG-Prämie keine Einschränkungen bei der Nutzung des Fahrzeugs. Wir vermarkten nur Deine Treibhausgasersparnis für Dich.