So funktioniert die THG-Prämie für Ladepunkte:

LADEPUNKT

Du bist Betreiber eines öffentlichen Ladepunkts für Elektrofahrzeuge.

CO2 SPAREN

Du unterstützt damit die Elektromobilität und trägst so aktiv zum Klimaschutz bei. Die verladene Strommenge kannst du dir im Rahmen der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) vergüten lassen.

Prämie erhalten

Registriere deinen öffentlichen Ladepunkt bei uns und sichere dir damit deine Prämie.

 

Derzeit ist eine Anmeldung für die THG-Quote von Ladepunkten leider nicht möglich. Wir arbeiten daran, Ihnen schon bald ein neues Angebot präsentieren zu können.

Ablauf:

Registrierung

Du gibst Deine vollständigen Daten, wie sie bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind, ein. Damit registrierst Du Dich für die Prämie.

Registrierung

Du gibst deine vollständigen Daten, wie sie bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind, ein. Damit registrierst du dich für die Prämie.

Prüfung & Bündelung

Wir prüfen jetzt Deine Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bündeln alle Registrierungen des gesamten Kalenderjahres.

Prüfung & Bündelung

Wir prüfen jetzt deine Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bündeln alle Registrierungen des gesamten Kalenderjahres.

Meldung Strommenge

Bitte melde uns bis spätestens 10.01. des Folgejahres Deine verladene Strommenge für das gesamte Kalenderjahr (Ablesedatum 31.12.).

Meldung Strommenge

Bitte melde uns bis spätestens 10.01. des Folgejahres Deine verladene Strommenge für das gesamte Kalenderjahr (Ablesedatum 31.12.).

Handel

Wir melden jährlich die verladenen Strommengen an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate werden anschließend an Mineralölkonzerne gehandelt.

Handel

Wir melden jährlich die verladenen Strommengen an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate werden anschließend an Mineralölkonzerne gehandelt.

Auszahlung

Nach erfolgreicher Vermarktung erhältst Du Deine Prämie.

Auszahlung

Nach erfolgreicher Vermarktung erhältst du deine THG-Prämie.

ANMELDUNG UND VORAUSSETZUNGEN

Betreiber der Ladestation ist laut Ladesäulenverordnung derjenige der unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt. In der Praxis ist es in der Regel derjenige, der die Einkünfte aus dem Verkauf des Stroms erhält.

Es können alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte teilnehmen, die bei der Bundesnetzagentur als solche angemeldet wurden. Damit eine Ladesäule als öffentlich zugänglich gilt muss dieser der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Somit können Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen leider nicht teilnehmen. Die genauen Anforderungen an öffentliche Ladepunkte sind der Ladesäulenverordnung und Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur zu entnehmen.

Neu seit 29.07.2023: Es reicht nicht mehr aus, wenn der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde. Bei der Anmeldung muss ab sofort auch zugestimmt werden, dass die Daten von der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Wurde bei der Registrierung eine Veröffentlichung abgelehnt, kann eine nachträgliche Erlaubsnis an die Behörde sinnvoll sein.

Nein, ein Ökostromvertrag ist nicht notwendig.

Für die THG-Prämie zählt jeder einzelne Anschluss als sogenannter Ladepunkt und wird einzeln abgerechnet. Eine Ladesäule kann also bis zu 4 Ladepunkte verfügen, die einzeln angelegt werden müssen. Bitte beachte dies, wenn Du Deine Daten eingibst.

Nein, wir vergüten alle Betreiber von Ladepunkten. Das ist für alle Beteiligten von Vorteil. Denn umso größer die gemeldeten Mengen sind desto besser sind die Preise, die wir mit den Mineralölkonzernen verhandeln können.

Der verladene Strom wird einmal nach Jahresende gemeldet. Du erhältst von uns hierzu eine Benachrichtigung per E-Mail.
NOTWENDIGE DATEN

Wir benötigen den Namen des Kontoinhabers und die IBAN und BIC.

Wir benötigen mindestens Deine E-Mail-Adresse damit wir Dich jederzeit kontaktieren können. 

Damit wir Deinen Ladepunkt erfolgreich beim Umweltbundesamt anmelden können benötigen wir:

  • Deinen Betreibernamen
  • Deine Betreibernummer
  • Die Adresse an der der Ladepunkt steht (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Das Datum der Inbetriebnahme des Ladepunktes
  • Das Datum, an dem der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde
  • Die Leistung in Kilowatt (kW) am Ladepunkt
  • Breiten- & Längengrad der Ladestation

All diese Daten hast Du bereits bei der Anmeldung als öffentlichen Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur angegeben.

Orientiere Dich bei der Registrierung am besten an der zurückgesendeten Bestätigung der Bundesnetzagentur, damit die Werte im Falle einer Prüfung übereinstimmen.

Zuästzlich benötigen wir entweder die sogenannte EVSE-ID des Ladepunktes oder den Public Key, um bei Standorten mit mehreren Ladepunkten eine Unterscheidung vornhemen zu können. Die EVSE-ID beginnt in Deutschland mit "DE" gefolgt von mehreren Zeichen, die mit Asteris/Sternchen (*) getrennt sind. Der Public Key hat mindestens 96 Zeichen (oftmals mehr) und Du kannst ihn entweder von Deinem Backend-Anbieter erhalten oder direkt an der Ladestation ablesen (z.B. am Zähler).

Wir benötigen pro Ladepunkt die im Laufe des abgeschlossenen Jahres verladene Strommenge in Kilowattstunden (kWh). Steht die Ladesäule noch nicht ein ganzes Jahr, oder hast Du die Station unterjährig erworben, benötigen wir die Strommenge, die seit Inbetriebnahme oder Kauf verladen wurde. Wichtig ist, dass die Strommenge auch nur aus dem von uns abgefragten Jahr stammt. (Stichtag 31.12.)

Sobald wir die Ladestrommenge benötigen erhältst Du von uns eine Benachrichtigung (in der Regel per E-Mail).

VERGÜTUNG

Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, wie viel Strom über den Ladepunkt verladen wird. Es findet keine pauschale Vergütung pro Ladepunkt statt, wie bei den elektrischen Fahrzeugen. Wie hoch deine Vergütung pro Kilowattstunde für das laufende Jahr ausfällt hängt vom Anmeldezeitpunkt ab. Die aktuelle Vergütung für das laufende Jahr kannst du weiter oben auf dieser Seite erfahren.

Nein, die Registrierung ist für dich kostenlos.

Die Vergütung erfolgt einmal jährlich als Gutschrift auf das von dir angegebene Konto.

Eine Vergütung erfolgt immer erst im Folgejahr, wenn die gesamte unterjährig verladene Strommenge feststeht und an das Umweltbundesamt gemeldet werden kann. Der genaue Auszahlungszeitpunkt hängt wesentlich von den Bearbeitungszeiten der Behörde ab.

Über eine Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums wurde am 16.05.2022 bekanntgegeben, dass die Vergütung für Privatpersonen einkommenssteuerfrei ist. Da öffentliche Ladestationen in der Regel von Unternehmen betrieben werden ist jedoch davon auszugehen, dass hier die Steuerfreiheit im Großteil der Fälle nicht greift. Hier kann das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll sein.

Bei der Ausschüttung der Vergütung kann es notwendig sein, dass Betreiber öffentlicher Ladepunkte mit Pflicht zur Umsatzsteuerausweisung eine Bruttosumme inklusive Umsatzsteuer erhalten. Diese entfällt bei Privatpersonen, Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Stand 2022 wäre es theoretisch möglich hierfür eine höhere Vergütung zu erhalten. Allerdings wird dafür vorausgesetzt, dass die Ladestation ausschließlich im Inselbetrieb von einer erneuerbaren Stromquelle versorgt wird. Dies ist in der Praxis aktuell kaum umsetzbar. Es gibt jedoch von Seiten des Verkehrsministerium Ankündigungen, dass eine praxisnahe Lösung im Verlauf des Jahres 2023 angeboten werden soll.
ALLGEMEINES

Die Mineralölkonzerne können tatsächlich durch den Kauf von THG-Quoten Strafzahlungen zuvorkommen und damit Kosten einsparen. Allerdings kann die Bundesregierung am Jahresende die übriggebliebenen THG-Mengen, welche nicht vermarktet wurden, versteigern. Dadurch würden die Quoten ebenfalls bei den Mineralölkonzernen ankommen und der Staat würde die Erlöse einbehalten. Bei einer Vermarktung über die Maschinenringe Deutschland GmbH bekommst Du die Vergütung für Deinen Ladepunkt selbst und kannst dazu beitragen die Preise für die Mineralölkonzerne hoch zu halten.

Die Bundesnetzagentur hat am 06.09.2022 eine Stellungnahme veröffentlicht, um noch einmal zu betonen, dass keine privaten Ladepunkte gemeldet und vergütet werden können. Ladepunkte in Carports, Garagen und bei privaten Parkflächen sind darin ausdrücklich als nichtöffentlich eingeordnet.

Privatpersonen haben in der Vergangenheit versucht diese Regelung zu umgehen und ihre privaten Ladepunkte dennoch anzumelden. Die Behörden ergreifen hier jedoch zunehmend mehr Maßnahmen, um einen Regelbruch zu verhindern.