So funktioniert die THG-Prämie für Ladepunkte:
LADEPUNKT
Du bist Betreiber eines öffentlichen Ladepunkts für Elektrofahrzeuge.
CO2 SPAREN
Du unterstützt damit die Elektromobilität und trägst so aktiv zum Klimaschutz bei. Die verladene Strommenge kannst du dir im Rahmen der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) vergüten lassen.
Prämie erhalten
Registriere deinen öffentlichen Ladepunkt bei uns und sichere dir damit deine Prämie.
Ablauf:
Registrierung
Du gibst Deine vollständigen Daten, wie sie bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind, ein. Damit registrierst Du Dich für die Prämie.
Registrierung
Du gibst deine vollständigen Daten, wie sie bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind, ein. Damit registrierst du dich für die Prämie.
Prüfung & Bündelung
Wir prüfen jetzt Deine Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bündeln alle Registrierungen des gesamten Kalenderjahres.
Prüfung & Bündelung
Wir prüfen jetzt deine Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bündeln alle Registrierungen des gesamten Kalenderjahres.
Meldung Strommenge
Bitte melde uns bis spätestens 10.01. des Folgejahres Deine verladene Strommenge für das gesamte Kalenderjahr (Ablesedatum 31.12.).
Meldung Strommenge
Bitte melde uns bis spätestens 10.01. des Folgejahres Deine verladene Strommenge für das gesamte Kalenderjahr (Ablesedatum 31.12.).
Handel
Wir melden jährlich die verladenen Strommengen an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate werden anschließend an Mineralölkonzerne gehandelt.
Handel
Wir melden jährlich die verladenen Strommengen an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate werden anschließend an Mineralölkonzerne gehandelt.
Auszahlung
Nach erfolgreicher Vermarktung erhältst Du Deine Prämie.
Auszahlung
Nach erfolgreicher Vermarktung erhältst du deine THG-Prämie.
Es können alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte teilnehmen, die bei der Bundesnetzagentur als solche angemeldet wurden. Damit eine Ladesäule als öffentlich zugänglich gilt muss dieser der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Somit können Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen leider nicht teilnehmen. Die genauen Anforderungen an öffentliche Ladepunkte sind der Ladesäulenverordnung und Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur zu entnehmen.
Neu seit 29.07.2023: Es reicht nicht mehr aus, wenn der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde. Bei der Anmeldung muss ab sofort auch zugestimmt werden, dass die Daten von der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Wurde bei der Registrierung eine Veröffentlichung abgelehnt, kann eine nachträgliche Erlaubsnis an die Behörde sinnvoll sein.
Damit wir Deinen Ladepunkt erfolgreich beim Umweltbundesamt anmelden können benötigen wir:
- Deinen Betreibernamen
- Deine Betreibernummer
- Die Adresse an der der Ladepunkt steht (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Das Datum der Inbetriebnahme des Ladepunktes
- Das Datum, an dem der Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde
- Die Leistung in Kilowatt (kW) am Ladepunkt
- Breiten- & Längengrad der Ladestation
All diese Daten hast Du bereits bei der Anmeldung als öffentlichen Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur angegeben.
Orientiere Dich bei der Registrierung am besten an der zurückgesendeten Bestätigung der Bundesnetzagentur, damit die Werte im Falle einer Prüfung übereinstimmen.
Zuästzlich benötigen wir entweder die sogenannte EVSE-ID des Ladepunktes oder den Public Key, um bei Standorten mit mehreren Ladepunkten eine Unterscheidung vornhemen zu können. Die EVSE-ID beginnt in Deutschland mit "DE" gefolgt von mehreren Zeichen, die mit Asteris/Sternchen (*) getrennt sind. Der Public Key hat mindestens 96 Zeichen (oftmals mehr) und Du kannst ihn entweder von Deinem Backend-Anbieter erhalten oder direkt an der Ladestation ablesen (z.B. am Zähler).
Wir benötigen pro Ladepunkt die im Laufe des abgeschlossenen Jahres verladene Strommenge in Kilowattstunden (kWh). Steht die Ladesäule noch nicht ein ganzes Jahr, oder hast Du die Station unterjährig erworben, benötigen wir die Strommenge, die seit Inbetriebnahme oder Kauf verladen wurde. Wichtig ist, dass die Strommenge auch nur aus dem von uns abgefragten Jahr stammt. (Stichtag 31.12.)
Sobald wir die Ladestrommenge benötigen erhältst Du von uns eine Benachrichtigung (in der Regel per E-Mail).
Eine Vergütung erfolgt immer erst im Folgejahr, wenn die gesamte unterjährig verladene Strommenge feststeht und an das Umweltbundesamt gemeldet werden kann. Der genaue Auszahlungszeitpunkt hängt wesentlich von den Bearbeitungszeiten der Behörde ab.
Über eine Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums wurde am 16.05.2022 bekanntgegeben, dass die Vergütung für Privatpersonen einkommenssteuerfrei ist. Da öffentliche Ladestationen in der Regel von Unternehmen betrieben werden ist jedoch davon auszugehen, dass hier die Steuerfreiheit im Großteil der Fälle nicht greift. Hier kann das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll sein.
Bei der Ausschüttung der Vergütung kann es notwendig sein, dass Betreiber öffentlicher Ladepunkte mit Pflicht zur Umsatzsteuerausweisung eine Bruttosumme inklusive Umsatzsteuer erhalten. Diese entfällt bei Privatpersonen, Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Bundesnetzagentur hat am 06.09.2022 eine Stellungnahme veröffentlicht, um noch einmal zu betonen, dass keine privaten Ladepunkte gemeldet und vergütet werden können. Ladepunkte in Carports, Garagen und bei privaten Parkflächen sind darin ausdrücklich als nichtöffentlich eingeordnet.
Privatpersonen haben in der Vergangenheit versucht diese Regelung zu umgehen und ihre privaten Ladepunkte dennoch anzumelden. Die Behörden ergreifen hier jedoch zunehmend mehr Maßnahmen, um einen Regelbruch zu verhindern.