So funktioniert die THG-Prämie:

E-Auto

Du besitzt ein E-Auto
oder ein anderes E-Fahrzeug

CO2 sparen

Du verringerst den CO2-Ausstoß und trägst so aktiv zum Klimaschutz bei. Dies kannst du dir im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vergüten lassen.

THG-Prämie erhalten

Registriere dein Fahrzeug bei uns und sichere dir damit deine THG-Prämie.

Für 2025 sind keine Anmeldungen zur THG-Prämie mehr möglich. Bald findest du hier unsere Anmeldung mit aktuellen Konditionen für 2026.

Ablauf:

Registrierung

Du gibst deine vollständigen Daten ein und lädst die Vorderseite deines Fahrzeugscheins hoch. Damit registrierst du dich für die Prämie.

Registrierung

Du gibst deine vollständigen Daten ein und lädst die Vorderseite deines Fahrzeugscheins hoch. Damit registrierst du dich für die THG-Prämie.

Prüfung & Bündelung

Wir prüfen jetzt Deine Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bündeln alle Registrierungen.

Prüfung & Bündelung

Wir prüfen jetzt deine Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bündeln alle Registrierungen.

Handel

Wir melden regelmäßig die Registrierung an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate werden anschließend an Mineralölkonzerne gehandelt.

Handel

Wir melden regelmäßig die Registrierung an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate werden anschließend an Mineralölkonzerne gehandelt.

Auszahlung

Nach erfolgreicher Vermarktung erhältst Du Deine Prämie.

Auszahlung

Nach erfolgreicher Vermarktung erhältst du deine Prämie.

ANMELDUNG UND VORAUSSETZUNGEN

Eingetragene Halter von reinen Elektrofahrzeugen (Ziffer 0004 im Feld 10 oder Elektro im Feld P.3 des Fahrzeugscheins). Sowohl Firmen als auch Privatpersonen können teilnehmen, solange sie im Fahrzeugschein als Inhaber eingetragen sind.

Hybridfahrzeuge sind leider nicht berechtigt, eine THG-Vergütung zu erhalten. Entscheidend ist die Ziffer 0004 im Feld 10 des Fahrzeugscheins.

Seit 2023 ist eine Meldung durch uns an die zuständigen Behörden nur noch bis Anfang November des jeweiligen Jahres möglich. Wird ein Fahrzeug danach zugelassen, kann eine Vergütung erst für das Folgejahr erfolgen.

Allerdings müssen eingereichte Fahrzeuge von uns noch nachbearbeitet werden. Damit eine Auszahlung für das laufende Jahr auch sicher möglich ist, empfehlen wir deshalb eine möglichst zeitnahe Registrierung, spätestens jedoch bis 31. Oktober. So bleibt genügend Zeit um zum Beispiel noch fehlende Dokumente nachzureichen.

Nein, ein Ökostromvertrag ist nicht notwendig.

Nein, es reicht, wenn du zum Antragszeitpunkt der eingetragene Halter bist. Allerdings kann es sein, dass die Quote für dein Fahrzeug bereits gemeldet wurde, solltest du das Elektrofahrzeug gebraucht gekauft haben.

Seit 29.07.2023 sind Verkäufer von E-Fahrzeugen verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, wenn die THG-Prämie für das jeweilige Jahr bereits beantragt wurde. Bitte beachte dies auch, wenn du dein Fahrzeug wieder verkaufen solltest.

Du kannst beliebig viele Fahrzeuge, bei denen du oder deine Firma als Halter eingetragen sind, registrieren.

Nein, wir vergüten alle Halter von Elektrofahrzeugen.

Aktuell (Stand Februar 2025) kannst du dein Elektrofahrzeug für das Verpflichtungsjahr 2025 registrieren. Das ist voraussichtlich noch bis 31.10.2025 möglich.

Gehen nach dem 31.10.2025 Registrierungen ein, werden wir die betroffenen Fahrzeuge voraussichtlich erst ab dem Jahr 2026 vergüten können.

Fahrzeuge, die in 2025 vergütet werden, erhalten automatisch Ende des Jahres eine Meldung von uns zur Vergütung im Folgejahr 2026.

 

Nein. Du kannst Elektrofahrzeuge unabhängig von ihrem Alter registrieren, solange sie auf Dich zugelassen sind und Du einen gültigen Fahrzeugschein hast. Die Prämie gilt nicht nur für Neufahrzeuge.

Leasingfahrzeuge können auch angemeldet werden. Entscheidend ist, dass du als Halter im Fahrzeugschein deines geleasten Fahrzeugs eingetragen bist.
NOTWENDIGE DATEN

Wir benötigen eine Kopie (Vorderseite) Deines Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Wir benötigen den Namen des Kontoinhabers und die IBAN und BIC.

Wir benötigen mindestens Deine E-Mail-Adresse, damit wir Dich jederzeit kontaktieren können. 

Manche Fahrzeuge, wie beispielsweise E-Roller bis 45 km/h sind im Normalfall zulassungsbefreit und erhalten deshalb keine Fahrzeugpapiere. Seit 29.07.2023 ist es leider nicht mehr möglich für diese Fahrzeuge eine Vergütung zu erhalten, sollten sie nicht unter die Fahrzeugklasse M (PKW), N1 (Leichtes Nutzfahrzeug) oder M3 (Busse) fallen. Die Behörden planen diese Liste zu erweitern, jedoch wurden bisher nur große Fahrzeugklassen angekündigt, die typischerweise sowieso eine Zulassung benötigen (N2 und N3).

Besitzt du ein zulassungsfreies Fahrzeug mit einer der oben genannten Fahrzeugklassen kannst Du als Halter versuchen bei den Zulassungsbehörden eine sogenannte „Freiwillige Zulassung“ inklusive Fahrzeugschein zu erhalten. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass während und nach der Anmeldung zusätzliche Kosten, wie etwa von Seiten Deiner Versicherung, auf Dich zukommen können.

VERGÜTUNG

Nein, die Registrierung ist für Dich kostenlos.

Die Vergütung erfolgt einmal jährlich für das registrierte Kalenderjahr.

Die Vergütung erfolgt, nachdem wir die Mengen vermarktet haben.

Es gilt die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Vergütung zum Zeitpunkt der Registrierung. Bei weiteren neuen Registrierungen kann es aufgrund von Schwankungen am Markt zu Anpassungen der Vergütungshöhe kommen.

Über eine Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums wurde am 16.05.2022 bekanntgegeben, dass die Vergütung für reine Privatfahrzeuge einkommenssteuerfrei ist. Die Versteuerung bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen oder bei anderweitiger unternehmerischer Nutzung kann je nach Fall abweichen. Hier kann das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll sein.

Bei der Ausschüttung der Vergütung kann es notwendig sein, dass Fahrzeughalter mit Pflicht zur Umsatzsteuerausweisung (in der Regel Firmen) eine Bruttosumme inklusive Umsatzsteuer erhalten. Diese entfällt bei Privatpersonen, Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

ALLGEMEINES

Die Mineralölkonzerne können tatsächlich durch den Kauf von THG-Quoten Strafzahlungen zuvorkommen und damit Kosten einsparen. Allerdings kann die Bundesregierung am Jahresende die übriggebliebenen THG-Mengen, welche nicht vermarktet wurden, versteigern. Dadurch würden die Quoten ebenfalls bei den Mineralölkonzernen ankommen und der Staat würde die Erlöse einbehalten. Bei einer Vermarktung über die Maschinenringe Deutschland GmbH bekommst Du die Vergütung für Dein Fahrzeug selbst und kannst dazu beitragen, die Preise für die Mineralölkonzerne hoch zu halten.

Nein, du bleibst weiterhin Eigentümer deines Fahrzeugs. Dir entstehen durch die THG-Prämie keine Einschränkungen bei der Nutzung des Fahrzeugs. Wir vermarkten nur Deine Treibhausgasersparnis für Dich.