So funktioniert die THG-Prämie:

E-Auto
Du besitzt ein E-Auto
oder ein anderes E-Fahrzeug

CO2 sparen
Du verringerst den CO2-Ausstoß und trägst so aktiv zum Klimaschutz bei. Dies kannst du dir im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vergüten lassen.

THG-Prämie erhalten
Registriere dein Fahrzeug bei uns und sichere dir damit deine THG-Prämie.
Hier geht's zu deinen THG-Prämien für 2025:
Ablauf:
Registrierung

Du gibst deine vollständigen Daten ein und lädst die Vorderseite deines Fahrzeugscheins hoch. Damit registrierst du dich für die Prämie.
Registrierung

Du gibst deine vollständigen Daten ein und lädst die Vorderseite deines Fahrzeugscheins hoch. Damit registrierst du dich für die THG-Prämie.


Prüfung & Bündelung

Wir prüfen jetzt Deine Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bündeln alle Registrierungen.
Prüfung & Bündelung

Wir prüfen jetzt deine Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bündeln alle Registrierungen.


Handel

Wir melden regelmäßig die Registrierung an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate werden anschließend an Mineralölkonzerne gehandelt.
Handel

Wir melden regelmäßig die Registrierung an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate werden anschließend an Mineralölkonzerne gehandelt.


Auszahlung

Nach erfolgreicher Vermarktung erhältst Du Deine Prämie.
Auszahlung

Nach erfolgreicher Vermarktung erhältst du deine Prämie.
Seit 2023 ist eine Meldung durch uns an die zuständigen Behörden nur noch bis Anfang November des jeweiligen Jahres möglich. Wird ein Fahrzeug danach zugelassen, kann eine Vergütung erst für das Folgejahr erfolgen.
Allerdings müssen eingereichte Fahrzeuge von uns noch nachbearbeitet werden. Damit eine Auszahlung für das laufende Jahr auch sicher möglich ist, empfehlen wir deshalb eine möglichst zeitnahe Registrierung, spätestens jedoch bis 31. Oktober. So bleibt genügend Zeit um zum Beispiel noch fehlende Dokumente nachzureichen.
Nein, es reicht, wenn du zum Antragszeitpunkt der eingetragene Halter bist. Allerdings kann es sein, dass die Quote für dein Fahrzeug bereits gemeldet wurde, solltest du das Elektrofahrzeug gebraucht gekauft haben.
Seit 29.07.2023 sind Verkäufer von E-Fahrzeugen verpflichtet, dem Käufer mitzuteilen, wenn die THG-Prämie für das jeweilige Jahr bereits beantragt wurde. Bitte beachte dies auch, wenn du dein Fahrzeug wieder verkaufen solltest.
Aktuell (Stand Februar 2025) kannst du dein Elektrofahrzeug für das Verpflichtungsjahr 2025 registrieren. Das ist voraussichtlich noch bis 31.10.2025 möglich.
Gehen nach dem 31.10.2025 Registrierungen ein, werden wir die betroffenen Fahrzeuge voraussichtlich erst ab dem Jahr 2026 vergüten können.
Fahrzeuge, die in 2025 vergütet werden, erhalten automatisch Ende des Jahres eine Meldung von uns zur Vergütung im Folgejahr 2026.
Manche Fahrzeuge, wie beispielsweise E-Roller bis 45 km/h sind im Normalfall zulassungsbefreit und erhalten deshalb keine Fahrzeugpapiere. Seit 29.07.2023 ist es leider nicht mehr möglich für diese Fahrzeuge eine Vergütung zu erhalten, sollten sie nicht unter die Fahrzeugklasse M (PKW), N1 (Leichtes Nutzfahrzeug) oder M3 (Busse) fallen. Die Behörden planen diese Liste zu erweitern, jedoch wurden bisher nur große Fahrzeugklassen angekündigt, die typischerweise sowieso eine Zulassung benötigen (N2 und N3).
Besitzt du ein zulassungsfreies Fahrzeug mit einer der oben genannten Fahrzeugklassen kannst Du als Halter versuchen bei den Zulassungsbehörden eine sogenannte „Freiwillige Zulassung“ inklusive Fahrzeugschein zu erhalten. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass während und nach der Anmeldung zusätzliche Kosten, wie etwa von Seiten Deiner Versicherung, auf Dich zukommen können.
Über eine Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums wurde am 16.05.2022 bekanntgegeben, dass die Vergütung für reine Privatfahrzeuge einkommenssteuerfrei ist. Die Versteuerung bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen oder bei anderweitiger unternehmerischer Nutzung kann je nach Fall abweichen. Hier kann das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll sein.
Bei der Ausschüttung der Vergütung kann es notwendig sein, dass Fahrzeughalter mit Pflicht zur Umsatzsteuerausweisung (in der Regel Firmen) eine Bruttosumme inklusive Umsatzsteuer erhalten. Diese entfällt bei Privatpersonen, Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.